Mindestmengen-Transparenzkarte
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass zur Durchführung von besonders schwierigen Eingriffen aus Gründen der Qualitätssicherung festgelegt, dass diese nur von Kliniken durchgeführt werden, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben.
Die Mindestmengen-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sehen aktuell für neun planbare Leistungen Mindestmengen vor. Dazu zählen:
- Lebertransplantation (inklusive Teilleber-Lebendspende): 20 Fälle pro Jahr
- Nierentransplantation (inklusive Lebendspende): 25 Fälle pro Jahr
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre): 26 Fälle pro Jahr
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse): 15 Fälle pro Jahr (ab 2025: 20 Fälle pro Jahr)
- Allogene Stammzelltransplantation: 25 Fälle pro Jahr (ab 2025: 40 Fälle pro Jahr)
- Kniegelenk-Totalendoprothesen: 50 Fälle pro Jahr
- Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm: 25 Fälle pro Jahr
- Thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs: 40 Fälle pro Jahr (ab 2025 75 Fälle pro Jahr)
- Chirurgische Behandlung von Brustkrebs: 50 Fälle pro Jahr (ab 2025 100 Fälle pro Jahr).
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Mindestmengen-Transparenzkarte 2024 der AOK-Gemeinschaft. Diese gibt einen gibt einen bundesweiten Überblick über alle Kliniken, die 2023 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Zur Transparenzkarte gelangen Sie durch Klick auf den nachfolgenden Button. Alternativ können Sie sich die Transparenzliste 2023 als PDF downloaden.